Kaufpreis-Zahlung nach Ratenplan B laut § 10 BTVG

Der Kaufpreis wird gemäß § 10 BTVG (Ratenplan B) wie folgt zur Zahlung fällig:

bei Unterfertigung des Kaufvertrages / bei Baubeginn aufgrund einer rechtskräftigen Baubewilligung

10 %

nach Fertigstellung des Rohbaues und des Daches

30 %

nach Fertigstellung der Rohinstallationen

20 %

nach Fertigstellung der Fassade und der Fenster einschließlich deren Verglasung

12 %

bei Bezugsfertigstellung oder
bei vereinbarter vorzeitiger Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes
17 %
nach Fertigstellung der Gesamtanlage

9 %

nach Ablauf von drei Jahren ab der Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes, sofern der Bauträger allfällige Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche nicht durch eine Garantie oder Versicherung (§ 4 Abs. 4 BTVG) gesichert hat

2 %

gesamt daher

100 %